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Dokumente für Arbeitgebende und Arbeitnehmende

Beim Eintritt und Austritt von Mitarbeitenden gibt es einiges zu beachten – dies betrifft vor allem auch die Kollektiv-Krankentaggeld- und Kollektiv-Unfallversicherung. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Dokumente zu diesem Thema.

Informationen für Arbeitgebende

Arbeitgebende

Informationen für Arbeitnehmende

Arbeitnehmende

Informationen für Arbeitgebende

Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Angestellten beim Ein- und Austritt über ihre Versicherungssituation zu informieren. Dies gilt für die Kollektiv-Krankentaggeld- und Kollektiv-Unfallversicherung. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Unterlagen zu diesen Themen zur Verfügung.

Hier finden Sie alle Dokumente zum Download.

Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin mit nützlichen Informationen und Dokumenten.

Beachten Sie Ihre Informationspflicht!

Dokumente beim Eintritt von Mitarbeitenden

Hier finden Sie wichtige Informationen zur Kollektiv-Krankentaggeld- und Kollektiv-Unfallversicherung. Damit klären Sie Ihre Mitarbeitenden über ihre Versicherungssituation während des Arbeitsverhältnisses auf.

Dokumente beim Austritt von Mitarbeitenden

Während der Kündigungsfrist Ihrer austretenden Mitarbeitenden sind Sie verpflichtet, diese über ihre Versicherungssituation zu informieren. Dabei ist es wichtig, auf die Versicherungsdeckung für die Zeit nach dem Austritt einzugehen.

Das Dokument «Informationen austretende Mitarbeitende» hilft Ihnen dabei. Es enthält die wichtigsten Informationen zur Kollektiv-Krankentaggeld- und Kollektiv-Unfallversicherung. Zudem beinhaltet es eine Checkliste, die austretende Mitarbeitende nach erfolgter Information unterzeichnen können. Damit können Sie jeweils nachweisen, dass Sie Ihrer Informationspflicht als Arbeitgeber nachgekommen sind.

Zu jeder Personenversicherung finden Sie ausserdem hilfreiche Factsheets für Ihre Mitarbeitenden.

Person auf Fahrrad fährt durch eine idyllische Landschaft der Strasse entlang.

Informationen für Arbeitnehmende

Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin verändert sich Ihre Versicherungssituation, wenn Sie eine neue Arbeitsstelle antreten oder aus einem Unternehmen austreten. 

Arbeitnehmende können sich nach dem Ende eines Arbeitsverhältnisses weiter versichern.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Weiterversicherung nach Austritt aus einem Unternehmen

Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin waren Sie während Ihrer Anstellung

  • durch Ihren Arbeitgeber obligatorisch gegen Unfälle (UVG) versichert,
  • in manchen Fällen zusätzlich mit einer UVG-Zusatzversicherung geschützt,
  • meistens vor Einkommensverlusten während Krankheitsphasen durch eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung geschützt.

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz nach dem Ende Ihrer Anstellung weiterzuführen.

Weiterführung des UVG-Versicherungsschutzes mit einer Abredeversicherung

Wenn Sie bei Ihrem letzten Arbeitgeber wöchentlich mindestens 8 Stunden gearbeitet haben, dann können Sie den Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle (NBU) mit einer Abredeversicherung um bis zu 6 Monate verlängern. Das machen Sie ganz einfach online!

Wichtig: Die Abredeversicherung kann nur innerhalb von 31 Tagen, nachdem Ihr Anspruch auf mindestens die Hälfte des Lohns geendet hat, abgeschlossen werden. Wenn Sie keine Abredeversicherung abschliessen, müssen Sie die Unfalldeckung in dieser Frist bei Ihrer Krankenversicherung einschliessen!

Tipp: Eine Abredeversicherung bietet gegenüber der Unfalldeckung bei der Krankenkasse Vorteile!

Abredeversicherung

Hier erfahren Sie mehr über die Abredeversicherung

Zur Abredeversicherung

Weiterführung und Anpassung des UVG-Zusatz-Versicherungsschutzes mit der Einzelunfallversicherung

Wenn Sie über Ihren Arbeitgeber einen UVG-Zusatz-Versicherungsschutz (UVGZ) hatten, haben Sie das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung in die Einzelunfallversicherung überzutreten. Damit können Sie Zusatzleistungen aus dem UVGZ weiterversichern und in der Regel von einem Prämienrabatt profitieren. Sie müssen in der Schweiz wohnhaft sein, um diesen Übertritt geltend zu machen.

Den Übertritt können Sie innert 3 Monaten nach Ende des Arbeitsverhältnisses beantragen.

Einzelunfall-Versicherung

Hier erhalten Sie Ihre individuelle Offerte für die Einzelunfallversicherung

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Weiterführung des KTG-Versicherungsschutzes mit der Einzel-Krankentaggeldversicherung

Wenn Sie über Ihren Arbeitgeber mit einer Kollektiv-Krankentaggeldversicherung (KTG) gegen Einkommensverluste geschützt waren, können Sie in eine Einzel-Krankentaggeldversicherung übertreten. Sie haben das Recht, diese Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abzuschliessen, sofern Sie in der Schweiz wohnhaft sind und

  • vorübergehend keine neue Arbeitsstelle antreten;
  • als arbeitslos im Sinne von Art. 10 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes gelten;
  • Ihr neuer Arbeitgeber keine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung hat.

Es besteht unter anderem kein Übertrittsrecht in die Einzelversicherung:

  • für Personen mit einem befristeten Arbeitsvertrag von 3 Monaten oder weniger (AVB 01.2025);
  • für gelegentlich beschäftigtes Aushilfspersonal (AVB 01.2025);
  • wenn das Arbeitsverhältnis in der Probezeit endet (AVB 01.2025);
  • ab Erreichen des AHV-Referenzalters;
  • bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit.

Mehr Informationen zu den genauen Konditionen der Einzel-Krankentaggeldversicherung finden Sie im «Factsheet Einzel-Krankentaggeldversicherung».

Einzel-Krankentaggeld Versicherung

Hier erhalten Sie Ihre individuelle Offerte für die Einzel-Krankentaggeldversicherung

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