Wir bitten unsere Kundinnen und Kunden, uns diese Deklarationsformulare bis am 31. Januar 2024 ausgefüllt zukommen zu lassen.
Falls Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns rechtzeitig zu informieren. Andernfalls wird eine Abrechnung aufgrund von geschätzten Lohnsummen, unter Berücksichtigung eines Zuschlages, vorgenommen. Dadurch entfällt jedoch die vertragliche Meldepflicht nicht.
Sollten Sie uns Ihre Lohndaten mit dem Lohnstandard CH (ELM) übermitteln, so beachten Sie bitte die Vorgaben gemäss dem von der Branchen Versicherung ausgestellten ELM-Profile. Diese werden Ihnen aktualisiert bis Ende November 2023 zugestellt.
Einige wichtige Zahlen:
- Prämienpflichtiger UVG-Höchstlohn beträgt CHF 148’200 respektive CHF 406 pro Tag.
Zusätzlich prämienpflichtig sind:
- Bruttolöhne von noch nicht AHV-pflichtigen Jugendlichen
- AHV-Bruttolöhne von Rentnern zuzüglich des Freibetrags von je CHF 1’400 monatlich respektive jährlich CHF 16’800
- Bei Praktikanten, Volontären und zur Abklärung der Berufswahl tätigen Personen sowie Versicherten, die zur Ausbildung in beruflichen Eingliederungsstätten für Behinderte tätig sind, wird ab vollendetem 20. Altersjahr von einem Tagesverdienst von mindestens 20%, vor vollendetem 20. Altersjahr von mindestens 10% des Höchstbetrages des versicherten Tagesverdienstes ausgegangen.
- Für mitarbeitende Familienglieder, Gesellschafter, Aktionäre und Genossenschafter wird mindestens der berufs- und ortsübliche Lohn berücksichtigt.
Nicht prämienpflichtig sind:
- Taggelder der Unfall-, Kranken- Militär und Invalidenversicherung sowie Entschädigungen nach dem Erwerbsersatzgesetz (EOG)
- Familienzulagen, die im orts- oder branchenüblichen Rahmen als Kinder-, Ausbildungs- oder Haushaltszulagen gewährt werden