Versicherungen

Kollektiv­unfall­versicherung für KMUs

Ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit: Ein Unfall kann finanziell und emotional hart treffen. Wir sorgen dafür, dass Sie sich zumindest in Geldsachen auf der sicheren Seite befinden.

In der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmer müssen vom Arbeitgeber gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert werden – so will es das Unfallversicherungsgesetz (UVG).

Mit der richtigen Deckung sind Sie vor wirtschaftlichen sowie finanziellen Folgen durch Unfälle und Berufskrankheiten geschützt.

Welche Leistungen können Sie mit einer Kollektiv-Unfallversicherung abdecken?

Mit einer Kollektivunfallversicherung decken Sie folgenden Leistungen ab:

  • Heilungskosten
  • Taggeld
  • Invalidität
  • Todesfall
  • Unfall im Ausland

Welche Kosten übernimmt die BV-Kollektiv-Unfallversicherung?

Bezahlt werden die Kosten für:

  • die ambulante Behandlung durch den Arzt, den Zahnarzt oder auf deren Anordnung durch medizinische Hilfspersonen sowie durch den Chiropraktiker;
  • die vom Arzt oder Zahnarzt verordneten Arzneimittel und Analysen;
  • die Behandlung, Verpflegung und Unterkunft in der allgemeinen Abteilung eines Spitals;
  • die ärztlich verordneten Nach- und Badekuren;
  • die der Heilung dienlichen Mittel und Gegenstände.

Für eine notwendige Heilbehandlung im Ausland wird dem Versicherten höchstens der doppelte Betrag der Kosten vergütet, die bei einer Behandlung in der Schweiz entstanden wären.

Alle Details zur Kostenübernahme inkl. Taggeld, Invalidität und Todesfall durch die Kollektivunfallversicherung finden Sie hier.


Ich möchte mehr Leistungen für meine Mitarbeiter.

Mit einer UVG-Zusatzversicherung erweitern Sie den Leistungsumfang Ihrer obligatorischen Unfallversicherung.

  • Bei einem Spitalaufenthalt werden Sie in der halbprivaten oder privaten Abteilung versorgt.
  • Taggeld für jenen Lohnanteil, der über dem UVG-Maximum liegt.
  • Möglichkeit zur Vereinbarung von Kapitalzahlungen (Todesfallkapital oder Invaliditätskapital).
  • Mit einer UVG-Differenzdeckung versichern Sie Leistungskürzungen bei Grobfahrlässigkeit und Wagnis.

Gut zu wissen: Der Gesamtarbeitsvertrag der Fleischfachbranche schreibt UVG-Zusatzleistungen vor.


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Im Ausland rund um die Uhr für Sie da

Bei uns sind Sie und Ihre Mitarbeitenden auch unterwegs in guten Händen. Unsere BV-Assistance Profis stehen Ihnen an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr zur Verfügung.

  • den selben Ansprechpersonen, die Sie in unseren Landessprachen bedienen
  • Vermittlung ärztlicher Betreuung vor Ort
  • Vorauszahlung für medizinische Behandlungen im Ausland
  • Organisation des Rücktransports in die Schweiz
  • Organisation der Rückreise Ihrer Begleitpersonen
  • Rückführung im Todesfall

Merkblatt BV-Assistance (PDF 284KB)

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