Versicherungen

Kollektiv­unfall­versicherung für KMUs

Ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit: Ein Unfall kann finanziell und emotional hart treffen. Wir sorgen dafür, dass Sie sich zumindest in Geldsachen auf der sicheren Seite befinden.

In der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmende müssen von Arbeitgebenden gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert werden – so will es das Unfallversicherungsgesetz (UVG).

Mit der richtigen Deckung sind Sie vor wirtschaftlichen sowie finanziellen Folgen durch Unfälle und Berufskrankheiten geschützt.

Mehr Leistungen für die Mitarbeitenden

Mit einer UVG-Zusatzversicherung erweitern Sie den Leistungsumfang Ihrer obligatorischen Unfallversicherung.

  • Bei einem Spitalaufenthalt werden Sie in der halbprivaten oder privaten Abteilung versorgt.
  • Taggeld für jenen Lohnanteil, der über dem UVG-Maximum liegt.
  • Möglichkeit zur Vereinbarung von Kapitalzahlungen (Todesfallkapital oder Invaliditätskapital).
  • Mit einer UVG-Differenzdeckung versichern Sie Leistungskürzungen bei Grobfahrlässigkeit und Wagnis.

Gut zu wissen: Der Gesamtarbeitsvertrag der Fleischfachbranche schreibt UVG-Zusatzleistungen vor.

FAQ – Was Sie über die kollektive Unfallversicherung wissen sollten:

Was ist eine Kollektiv-Unfallversicherung und welche Vorteile bietet sie für Unternehmen?

Eine Kollektiv-Unfallversicherung ist eine Versicherung, die Unternehmen abschliessen können, um ihre Mitarbeitenden im Falle von Unfällen abzusichern. 

Im Gegensatz zur Einzel-Unfallversicherung, die nur für eine Person gilt, deckt die Kollektiv-Unfallversicherung mehrere Mitarbeitende ab. Sie bietet sowohl dem Unternehmen als auch den Mitarbeitenden eine Reihe von Vorteilen. Darunter fallen beispielsweise Schutz vor finanziellen Belastungen aufgrund von Arbeitsunfällen, Unterstützung bei der Rehabilitation und schnelle Hilfe im Notfall.

Welche Leistungen können Sie mit einer Kollektiv-Unfallversicherung abdecken?

Mit einer Kollektivunfallversicherung decken Sie folgenden Leistungen ab:

  • Heilungskosten in Ergänzung zum UVG (private Spitalabteilung)
  • Taggeld für den ersten und zweiten Tag nach dem Unfall sowie bis zu 20% ab dem dritten Tag
  • Invalidität und Todesfall – Kapitalleistungen basierend auf mehrfachem Jahreslohn
  • Unfall im Ausland – weltweite Versicherungsdeckung

Welche Kosten übernimmt die BV-Kollektiv-Unfallversicherung?

Bezahlt werden die Kosten für:

  • die ambulante ärztliche oder zahnärztliche Behandlung oder die Behandlung durch medizinische Hilfspersonen sowie chiropraktische Behandlungen durch ärztliche oder zahnärztliche Anordnung;
  • die ärztlich oder zahnärztlich verordneten Arzneimittel und Analysen;
  • die Behandlung, Verpflegung und Unterkunft in der allgemeinen Abteilung eines Spitals;
  • die ärztlich verordneten Nach- und Badekuren;
  • die der Heilung dienlichen Mittel und Gegenstände.

Für eine notwendige Heilbehandlung im Ausland wird dem Versicherten höchstens der doppelte Betrag der Kosten vergütet, die bei einer Behandlung in der Schweiz entstanden wären.

Alle Details zur Kostenübernahme inkl. Taggeld, Invalidität und Todesfall durch die Kollektivunfallversicherung finden Sie hier.

Für wen ist die freiwillige Versicherung gemäss UVG?

Selbständigerwerbende und deren Familienmitglieder mit oder ohne Arbeitnehmer können sich mit der freiwilligen Unfallversicherung gemäss UVG gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen absichern. Als Betriebsinhaber beträgt der zu versichernde Jahreslohn mindestens CHF 66 690 und maximal CHF 148 200 (UVG-Höchstlohn); für die mitarbeitenden Familienmitglieder liegt das Minimum bei CHF 44 460.

Für wen ist die Pauschale Unfallversicherung?

Mit der pauschalen Unfallversicherung können Personen für die Raumpflege in Privathaushalten, im künstlerischen Bereich wie Tanz- und Theaterproduzenten, Orchestern, Phono- und Audiovisions-Produzenten, Radio, Fernsehen und Schulen versichert werden.

Wie kann ich eine massgeschneiderte Unfallversicherung für mein Unternehmen erhalten?

Als Versicherungsanbieter sind wir auf die Bedürfnisse von KMUs spezialisiert. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung und finden Sie gemeinsam mit uns die optimale Lösung für Ihr Unternehmen.

Unfälle können in jedem Unternehmen passieren, aber sie können besonders verheerend sein, wenn sie Mitarbeitende betreffen. Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung, Ihre Mitarbeitenden bei der Arbeit zu schützen.

Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG und eine UVG-Zusatzversicherung bieten Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitenden Schutz und Sicherheit im Falle von Unfällen.

Wir bieten massgeschneiderte Lösungen, um Ihren Bedarf zu decken und Ihre Mitarbeitenden abzusichern.

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Bei uns sind Sie und Ihre Mitarbeitenden auch unterwegs in guten Händen. Unsere BV-Assistance Profis stehen Ihnen an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr zur Verfügung.

  • den selben Ansprechpersonen, die Sie in unseren Landessprachen bedienen
  • Vermittlung ärztlicher Betreuung vor Ort
  • Vorauszahlung für medizinische Behandlungen im Ausland
  • Organisation des Rücktransports in die Schweiz
  • Organisation der Rückreise Ihrer Begleitpersonen
  • Rückführung im Todesfall

Merkblatt BV-Assistance (PDF 284KB)

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