Kollektivunfallversicherung für KMUs
Ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit: Ein Unfall kann finanziell und emotional hart treffen. Wir sorgen dafür, dass Sie sich zumindest in Geldsachen auf der sicheren Seite befinden.
In der Schweiz beschäftigte Arbeitnehmer müssen vom Arbeitgeber gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert werden – so will es das Unfallversicherungsgesetz (UVG).
Mit der richtigen Deckung sind Sie vor wirtschaftlichen sowie finanziellen Folgen durch Unfälle und Berufskrankheiten geschützt.
Leistungen für die Mitarbeiter.
Mit einer UVG-Zusatzversicherung erweitern Sie den Leistungsumfang Ihrer obligatorischen Unfallversicherung.
- Bei einem Spitalaufenthalt werden Sie in der halbprivaten oder privaten Abteilung versorgt.
- Taggeld für jenen Lohnanteil, der über dem UVG-Maximum liegt.
- Möglichkeit zur Vereinbarung von Kapitalzahlungen (Todesfallkapital oder Invaliditätskapital).
- Mit einer UVG-Differenzdeckung versichern Sie Leistungskürzungen bei Grobfahrlässigkeit und Wagnis.
Gut zu wissen: Der Gesamtarbeitsvertrag der Fleischfachbranche schreibt UVG-Zusatzleistungen vor.
FAQ – Was Sie über die kollektive Unfallversicherung wissen sollten:
Welche Leistungen können Sie mit einer Kollektiv-Unfallversicherung abdecken?
Mit einer Kollektivunfallversicherung decken Sie folgenden Leistungen ab:
- Heilungskosten
- Taggeld
- Invalidität
- Todesfall
- Unfall im Ausland
Welche Kosten übernimmt die BV-Kollektiv-Unfallversicherung?
Bezahlt werden die Kosten für:
- die ambulante Behandlung durch den Arzt, den Zahnarzt oder auf deren Anordnung durch medizinische Hilfspersonen sowie durch den Chiropraktiker;
- die vom Arzt oder Zahnarzt verordneten Arzneimittel und Analysen;
- die Behandlung, Verpflegung und Unterkunft in der allgemeinen Abteilung eines Spitals;
- die ärztlich verordneten Nach- und Badekuren;
- die der Heilung dienlichen Mittel und Gegenstände.
Für eine notwendige Heilbehandlung im Ausland wird dem Versicherten höchstens der doppelte Betrag der Kosten vergütet, die bei einer Behandlung in der Schweiz entstanden wären.
Alle Details zur Kostenübernahme inkl. Taggeld, Invalidität und Todesfall durch die Kollektivunfallversicherung finden Sie hier.
Für wen ist die freiwillige Versicherung gemäss UVG?
Selbständigerwerbende und deren Familienmitglieder mit oder ohne Arbeitnehmer können sich mit der freiwilligen Unfallversicherung gemäss UVG gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen absichern. Als Betriebsinhaber beträgt der versicherbare Jahresmindestlohn CHF 66 690; für die mitarbeitenden Familienmitglieder liegt das Minimum bei CHF 44 460.
Für wen ist die Pauschale Unfallversicherung?
Mit der pauschalen Unfallversicherung können Personen für die Raumpflege in Privathaushalten, im künstlerischen Bereich wie Tanz- und Theaterproduzenten, Orchestern, Phono- und Audiovisions-Produzenten, Radio, Fernsehen und Schulen versichert werden.
Wie können wir Ihnen helfen?
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Im Ausland rund um die Uhr für Sie da
Bei uns sind Sie und Ihre Mitarbeitenden auch unterwegs in guten Händen. Unsere BV-Assistance Profis stehen Ihnen an 365 Tagen im Jahr und rund um die Uhr zur Verfügung.
In Zusammenarbeit mit Europ Assistance unterstützen wir Sie bei Nichtberufsunfällen im Ausland unter der 24h-Notfallnummer +41 43 843 11 30. Sie profitieren von:
- den selben Ansprechpersonen, die Sie in unseren Landessprachen bedienen
- Vermittlung ärztlicher Betreuung vor Ort
- Vorauszahlung für medizinische Behandlungen im Ausland
- Organisation des Rücktransports in die Schweiz
- Organisation der Rückreise Ihrer Begleitpersonen
- Rückführung im Todesfall
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