Versicherungen

Krankentaggeld­versicherung für Ihr Team

Als Arbeitgeber sind Sie zur Lohnfortzahlung verpflichtet – wenn es schlecht läuft, bis zu zwei Jahren. Mit der Kollektiv-Krankentaggeld­-versicherung entlasten Sie Ihr Unternehmen von den finanziellen Konsequenzen dieser Pflicht.

Mit einer Krankentaggeldversicherung (KTG) nehmen Sie Ihre soziale Verantwortung als Arbeitgeber wahr. Denn Sie federn die finanziellen Konsequenzen von längerem Kranksein ab – für Ihr Unternehmen und Ihre Angestellten.

Daher empfehlen wir diese Versicherungslösung allen Arbeitgebern. Wir haben hier die häufigsten Fragen rund um das KTG für Sie zusammengefasst:

Was ist eine Krankentaggeld­versicherung?

Die KTG-Versicherung deckt Lohnausfälle infolge Krankheit und Mutterschaft ab. Fällt einer Ihrer Mitarbeitenden krankheitsbedingt aus, sind gewöhnlich 80% des Lohns versichert. Die meisten Unternehmen vereinbaren eine Wartefrist von 30 Tagen.


Ist die Krankentaggeld­versicherung obligatorisch?

Im Gegensatz zur obligatorischen Unfallversicherung ist der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung nicht verpflichtend.rnrnGewisse Branchen sind gemäss GAV zu einer Krankentaggeld Versicherung verpflichtet. Die betrifft z. B. die Fleischfachbranche, Drogisten, Floristen, Maler uvm.


Wieso macht eine Krankentaggeld­versicherung Sinn?

Als Arbeitgeber besteht eine gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht gemäss OR 324a. Wenn Ihnen aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft also nicht nur Ihre besten Mitarbeiter fehlen, sondern Sie auch die fehlende Arbeitsleistung abfedern müssen, kann das schnell zu finanziellen Folgen für Ihr Unternehmen führen.rnrnMit dem Abschluss einer KTG-Versicherung geben Sie uns das Risiko ab. Gleichzeitig profitieren Ihre Angestellten von besseren Leistungen während der Krankheit bzw. Mutterschaft.


Wer zahlt die Prämie der Krankentaggeld­versicherung?

Grundsätzlich müssen Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin die Prämie tragen. In der Regel wird Prämie je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt.


Wie lange muss das Krankentag­geld bezahlt werden?

Erkrankte Mitarbeiter haben für eine bestimmte Zeit Anspruch auf Ihren Lohn. Die Dauer der Lohnfortzahlung hängt von der Anstellungsdauer und dem Kanton ab. Die Dauer der Zahlung wird mithilfe der Zürcher, Basler oder Berner Skala ermittelt.


Welche Leistungen deckt das KTG ab?

Bei krankheitsbedingter Abwesenheit der Mitarbeiter erstrecken sich die Taggeldzahlungen auf maximal 730 Tage, abzüglich der frei wählbaren Wartefrist. Die Höhe der Taggelder und Länge der Wartefrist können Sie individuell bestimmen.rnrnDie Bewertung der Krankentaggeldtarife erfolgt bei uns selbstverständlich unabhängig vom Geschlecht. Und der Lohnnachgenuss – also die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebenden nach Tod eines Arbeitnehmenden – ist prämienfrei mitversichert.


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Tipp – Leistungen genau vergleichen

Allein die Höhe von Prämien und Taggeldern zu vergleichen, beleuchtet lediglich einen Teil des Ganzen. Vergleichen Sie genau welche Leistungen in den Prämien enthalten sind. Achten Sie dabei auf Faktoren wie Versicherungsschutz bei Stellenwechsel, allfällige Vorbehalte oder die Länge der Taggeldzahlungen.

Zusammen mit einer Kollektiv-Unfallversicherung profitieren Sie von unserem Kombirabatt und Sie reduzieren Ihren administrativen Aufwand.

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