Abredeversicherung
Für einen Arbeitsunterbruch gibt es verschiedene Gründe. Mit einer Abredeversicherung sind Sie bei einem Unfall vollumfänglich versichert, bis zu 6 Monate nach dem Ende des obligatorischen Versicherungsschutzes gegen Nichtberufsunfälle.
Bei einem Arbeitsunterbruch von mehr als 31 Tagen
Prämie pro Monat: CHF 45
Versicherungsschutz weltweit
Die Abredeversicherung im Überblick
Nach dem Ende eines Anstellungsverhältnisses sind Arbeitnehmende noch 31 Tage (Nachdeckungsfrist) gegen Nichtberufsunfälle (NBU) beim letzten Arbeitgeber versichert. Mit einer Abredeversicherung kann dieser Versicherungsschutz um bis zu 6 Monate verlängert werden.
Die Abredeversicherung schliesst Versicherungslücken, die auftreten, wenn beispielsweise
- eine Arbeitsstelle gekündigt wird,
- unbezahlter Urlaub bezogen wird, oder
- das Arbeitspensum auf unter 8 Stunden pro Woche reduziert wird.
Wichtig: Die Versicherungsprämie für die Abredeversicherung muss vor Ablauf der 31 Tage einbezahlt werden, damit Sie weiterhin gegen Nichtberufsunfälle geschützt sind.
Beispiel: Vom Tag des letzten Lohnanspruchs zur Abredeversicherung
Für wen eignet sich die Abredeversicherung?
Die Abredeversicherung eignet sich für alle gemäss UVG gegen Nichtberufsunfälle obligatorisch versicherten Arbeitnehmenden, die aus einem Unternehmen austreten. Die Unfallversicherung wird damit nach einer Kündigung der Arbeitsstelle oder bei Bezug von unbezahltem Urlaub verlängert. Eine Abredeversicherung lohnt sich auch, wenn nach einem Mutterschaftsurlaub keine neue Stelle angetreten wird, oder die wöchentliche Arbeitszeit auf unter 8 Stunden reduziert wird.
Wichtig: Der Abschluss einer Abredeversicherung bei der Branchen Versicherung ist nur dann möglich, wenn Sie bei Ihrem letzten Arbeitgeber bei der Branchen Versicherung obligatorisch gegen NBU versichert waren.
Leistungsumfang der Abredeversicherung
Die Abredeversicherung deckt sämtliche Leistungen nach UVG und bietet gegenüber der Unfalldeckung bei der Krankenkasse einige Vorteile.
- Volle Leistung gemäss UVG
- Heilungskosten ohne Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt entfallen)
- Taggeld – 80% ab dem 3. Tag
- Rentenleistungen bei Invalidität und Tod
- Integritätsentschädigung bei Invalidität
Die Vorteile der Abredeversicherung im Überblick
- Minderung finanzieller Risiken
- Fokus auf Genesung
- Absicherung für den Ernstfall
- Nach Bedarf um bis zu 6 Monate verlängern
Kosten der Abredeversicherung
Die Kosten belaufen sich auf CHF 45.00 pro vollem oder angebrochenem Monat. Die Versicherungsprämie muss spätestens an dem Tag bezahlt werden, an dem der Versicherungsschutz gegen NBU ausläuft. Eine Rückerstattung der Prämien ist ausgeschlossen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Abredeversicherung nur für die benötigte Zeitdauer abzuschliessen und bei Bedarf zu verlängern.
Häufig gestellte Fragen rund um die Abredeversicherung
Welche Vorteile bietet die Abredeversicherung gegenüber der Krankenkasse?
Mit der Unfalldeckung der obligatorischen Krankenversicherung sind nur die Heilungskosten unter Berücksichtigung der vereinbarten Franchise und des gesetzlichen Selbstbehalts versichert. Bei der Abredeversicherung werden neben den Kosten für die Heilbehandlung auch Leistungen für Hauspflege, Hilfsmittel, Reise-, Transport- und Rettungskosten, Taggelder und Rentenleistungen erbracht.
Was kostet eine Abredeversicherung?
Die Prämie beträgt CHF 45.00 pro ganzem oder angebrochenem Monat. Prämienrückerstattungen sind nicht möglich.
Wann kann ich eine Abredeversicherung abschliessen?
Sie können die Abredeversicherung bequem online abschliessen. Voraussetzung: Sie sind oder waren bei Ihrem aktuellen/letzten Arbeitgeber bei der Branchen Versicherung obligatorisch gegen NBU versichert. Die Abredeversicherung muss spätestens an dem Tag bezahlt werden, an dem die Versicherung der Nichtberufsunfälle endet. Prämienrückerstattungen sind nicht möglich. Für Fragen und Beratung können Sie sich gerne an unseren Verkaufssupport wenden +41 44 257 61 61 oder abrede@branchenversicherung.ch.
Was muss ich tun, wenn ich einen Unfall habe?
Melden Sie einen Unfall so schnell wie möglich der Branchen Versicherung. Im Todesfall sind die anspruchsberechtigten Hinterlassenen zur Meldung verpflichtet. Hier können Sie einen Unfall melden.
Kann die Abredeversicherung nach 6 Monaten verlängert werden?
Die Abredeversicherung kann für 6 Monate abgeschlossen werden. Danach muss die Unfalldeckung zwingend bei der Krankenkasse eingeschlossen werden.
Muss bei zwei gekündigten Arbeitsverträgen bei verschiedenen Arbeitgebern die Abredeversicherung zweimal abgeschlossen werden?
Ja. Im Schadenfall wird das Taggeld auf der Basis beider Saläre berechnet. Ansonsten ist nur der bisherige Lohn eines Arbeitgebers versichert.
Ist man mit einer Abredeversicherung im Ausland versichert?
Ja. Mit einer Abredeversicherung ist man im Ausland versichert, denn die Deckung gilt weltweit. Für eine notwendige Heilbehandlung im Ausland wird den Versicherten höchstens der doppelte Betrag der Kosten vergütet, die bei der Behandlung in der Schweiz entstanden wären.
Kann die Abredeversicherung gekündigt werden?
Nein. Die Abredeversicherung kann nicht gekündigt werden. Auch Prämienrückerstattungen sind nicht möglich.
Braucht man eine Abredeversicherung, wenn man arbeitslos ist?
Nein. Arbeitslose, welche die Anspruchsvoraussetzung auf Arbeitslosenentschädigung erfüllen bzw. Arbeitslosenentschädigung beziehen, sind bei der Suva obligatorisch gegen Unfälle versichert. Die Abredeversicherung kann abgeschlossen werden, solange ein Entscheid über den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung noch ausstehend ist.
Benötigt man nach dem Mutterschaftsurlaub eine Abredeversicherung?
Während des Mutterschaftsurlaubs gilt dieselbe Versicherungsdeckung wie während der regulären Anstellungszeit. Nach Ablauf der Mutterschaftsentschädigung folgt die reguläre Nachdeckungsfrist von 31 Tagen. Nach Ablauf der Nachdeckungsfrist ist der Abschluss einer Abredeversicherung für die restliche Zeit des unbezahlten Urlaubs (maximal 6 Monate) empfehlenswert.
Was passiert, wenn bei Austritt nachträglich Überstunden ausbezahlt werden?
Manchmal erhalten Arbeitnehmende bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine nachträgliche Entschädigung für Überstunden, Wochenendarbeit, Gleitzeitguthaben etc., die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses geleistet wurden. Dadurch wird die Dauer des Lohnbezuges nicht verlängert, da der Anspruch auf die Entschädigung nicht nach Beendigung der Tätigkeit entstanden ist. Die Frist von 31 Tagen gemäss Art. 3 Abs. 2 UVG beginnt somit nach dem Bezug des letzten ordentlichen Lohnes. Eine Abredeversicherung beginnt also frühestens nach der Frist von 31 Tagen.