Eine falsche Lieferung verursacht finanziellen Schaden bei einem Ihrer Kunden, ein Wasserschaden aus Ihren Büroräumen trifft das Geschäft nebenan oder eine Besucherin rutscht auf nassem Boden in Ihrem Geschäft aus? Personen- und Sachschäden ereignen sich oft schneller als vermutet. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Versicherungen für Ihr Unternehmen. Erfahren Sie, welche Risiken Sie berücksichtigen sollten, was versichert werden muss, welche Versicherungen in der Schweiz für Unternehmen obligatorisch und welche freiwillig sind.
Alle obligatorischen und freiwilligen Versicherungen im Überblick
Risiken richtig abschätzen
Nachzahlungen vermeiden
Inhaltsverzeichnis

Auf diese Risiken sollte Ihr Unternehmen vorbereitet sein
Sie wollen Ihr Business versichern? Je nach Branche können die betrieblichen Risiken stark variieren. Ein Bauunternehmen ist etwa anderen Risiken ausgesetzt als eine Metzgerei oder ein Verlag für Literatur. Es lohnt sich daher, sorgfältig zu prüfen, welche Versicherungen sinnvoll sind.
Risiken, die eine Rolle spielen können, sind:
- Gefahren, die sich aus ihrer betrieblichen Tätigkeit ergeben
- Gefahren, welche von Ihren Anlagen ausgehen können
- Sämtliche Gefahren, die von Ihren Produkten ausgehen – inklusive Produktionsfehler
- Schäden, die auf Veranstaltungen, Messen oder Betriebsausflügen entstehen können
- Gefahren, die plötzlich eintreten und unvorhergesehen die Umwelt bedrohen
- Längere krankheits- oder unfallbedingte Ausfälle von Mitarbeitenden
Diese Vielzahl an möglichen Gefahren verdeutlicht die Notwendigkeit von Versicherungen für Unternehmen in der Schweiz. Doch welche Versicherungen sind hierzulande rechtlich vorgeschrieben – und welche freiwillig, aber dennoch sinnvoll? In unserer Übersicht erfahren Sie, welche Versicherungen es gibt, was ihre Funktion ist und für welche Personen sie geeignet sind.
Obligatorische und freiwillige Versicherungen in der Schweiz auf einen Blick
In der Schweiz gibt es eine ganze Reihe von Versicherungen, die für Firmen rechtlich vorgeschrieben sind. In der Regel können sich aber auch freiwillige Versicherungen zum Schutz vor Schäden auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite lohnen.
Obligatorische Versicherungen für Unternehmen
Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV )
Was ist versichert?
- AHV: Leistungen bei Alter sowie im Todesfall zugunsten der Hinterbliebenen
- IV: Leistungen bei Invalidität sowie Massnahmen zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben
- EO: Erwerbsausfallentschädigungen (zum Beispiel während Militärdienst, Zivildienst, Mutterschaft oder Vaterschaft)
- ALV: Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit sowie bei Insolvenz des Arbeitgebers
Geltungsbereich: Für alle Personen, die arbeitnehmend sind. Ihnen wird durch die Sozialversicherungen Schutz geboten.
Familienzulagen (FZ)
Was ist versichert?
- Die Finanzierung gesetzlicher Familienzulagen für Kinder.
Wichtig: Familienzulagen sind für Arbeitgeber in der Schweiz obligatorisch. Unabhängig davon, ob Sie Mitarbeitende mit Kindern haben oder nicht.
Unfallversicherung (UVG)
Was ist versichert?
- Die Unfallversicherung deckt Schäden, die durch Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle (bei >8h Anstellung) und Berufskrankheiten entstehen.
Geltungsbereich der Berufsunfallversicherung (BUV): Für alle Mitarbeitenden, unabhängig von ihrem Arbeitspensum.
Geltungsbereich der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV): Für alle Mitarbeitenden, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten.
Wer zahlt die Prämie der UVG?
Prämien der BUV: Die Prämien der BUV sind von den Arbeitgebenden zu leisten.
Prämien der NBUV: Die Prämien für die NBUV sind grundsätzlich von den Arbeitnehmenden zu tragen. Dabei zahlt der Arbeitgebende die Prämien zu Beginn des Jahres gemeinsam mit den BUV-Prämien ein und zieht anschliessend den NBUV-Anteil monatlich vom Lohn der Arbeitnehmenden ab. Theoretisch kann der Arbeitgebende die NBUV-Prämien aber auch ganz oder teilweise übernehmen (z.B. je nach Betrieb oder Gesamtarbeitsvertrag).
Wichtig: Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) muss bei einem Arbeitspensum von <8 Stunden/Woche privat versichert werden. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit mehr als 8 Stunden pro Woche kann die Unfallversicherung für Nichtberufsunfälle mittels sogenannter Abredeversicherung um bis zu 6 Monate verlängert werden.
Berufliche Vorsorge (BVG – Pensionskasse)
Was ist versichert?
- Diese Vorsorge versichert Leistungen im Alter, bei Invalidität sowie im Todesfall zugunsten der Hinterbliebenen.
Geltungsbereich: Für Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn über CHF 22’050, die länger als drei Monate angestellt sind.
Sachversicherung / Geschäftsversicherung (nur bedingt obligatorisch)
Was ist versichert?
- Durch eine Sachversicherung sind Gebäude, Maschinen, Inventar, IT-Systeme, Waren u.ä. gegen Schäden durch Diebstahl und Elementarschäden (Feuer, Wasser etc.) versichert.
Gebäudeversicherung ist nicht in allen Kantonen obligatorisch – jedoch in den meisten Kantonen.
Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist in der Regel obligatorisch, sobald das Unternehmen ein Auto (oder gleich mehrere Fahrzeuge) besitzt.
Obligatorische Versicherungen für Einzelunternehmen
Einzelunternehmen mit Angestellten
Einzelunternehmer, die Mitarbeitende beschäftigen, gelten rechtlich als Arbeitgeber und unterliegen damit denselben Versicherungspflichten wie andere Unternehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt «Obligatorische Versicherungen für Unternehmen».
Für Einzelunternehmer selbst gelten eigene Regeln, da sie nicht als Angestellte ihres Unternehmens gelten.
Einzelunternehmen ohne Angestellte
Auch Einzelunternehmer ohne Personal müssen gewisse Versicherungen abschliessen. Diese betreffen ausschliesslich die eigene Person:
- AHV/IV/EO: Sozialversicherungsbeiträge sind auch bei tiefem Einkommen obligatorisch. Ab einem Reingewinn unter CHF 9’800 gilt der Mindestbeitrag (ca. CHF 514 pro Jahr).
- Krankenversicherung (KVG): Die Grundversicherung ist für alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch, also auch für selbstständig Erwerbende.
- Unfallversicherung: Für den Unternehmer selbst nicht obligatorisch, aber der Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist dringend empfohlen.
- Arbeitslosenversicherung (ALV): Einzelunternehmer zahlen keine ALV-Beiträge und haben somit keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.
- Berufliche Vorsorge (BVG): Keine Pflicht, aber eine freiwillige BVG- oder Säule-3a-Lösung ist möglich und oft sinnvoll zur Altersvorsorge.
Freiwillige Versicherungen für Unternehmen
Kollektive Krankentaggeldversicherung
Die Krankentaggeldversicherung garantiert Lohnfortzahlung bei Krankheit der Mitarbeitenden über die gesetzliche Dauer hinaus.
Besonders sinnvoll für: Arbeitgebende, die ihre Mitarbeitenden schützen möchten, sich eine Absicherung für krankheitsbedingte Ausfälle wünschen und die Lohnfortzahlungspflicht begrenzen möchten.
Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist nur in gewissen Branchen vorgeschrieben, die ein hohes Gefahrenpotenzial mit sich bringen.
Was ist versichert?
- Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt ein Unternehmen vor den finanziellen Folgen, wenn Dritte durch die betriebliche Tätigkeit geschädigt werden, sprich, wenn Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen.
Für: praktisch jedes Unternehmen, insbesondere für Branchen, die ein hohes Gefahrenpotenzial bergen, zum Beispiel Handwerksbetriebe, Veranstalter und weitere Dienstleistungsbetriebe mit Kundenkontakt.
Ertragsausfallversicherung / Betriebsunterbruch
Schützt bei Umsatzausfällen nach einem versicherten Schaden, wie beispielsweise einem Brand – inklusive Fixkosten wie Miete oder Löhne.
Besonders sinnvoll für: Unternehmen, deren Betrieb durch einen Schaden lange nicht fortgeführt werden könnte.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung schützt vor Kosten bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitenden, Kunden oder Lieferanten.
Besonders sinnvoll für: Unternehmen, die sich juristisch absichern wollen und keine hohen Gerichts- und Anwaltskosten riskieren möchten.
Transportversicherung
Schützt Güter sowohl national als auch international während Transport und Lagerung.
Besonders sinnvoll für: Handelsunternehmen, Export-/Import- und Logistikunternehmen.
Cyberversicherung
Schützt bei Schäden durch Hackerangriffe, Cyber-Erpressung, Datenverlust, IT-Ausfällen.
Besonders sinnvoll für: Unternehmen mit sensiblen Kundendaten und/oder hoher IT-Abhängigkeit sowie für Online-Vertriebe.
Diese Strafen drohen Unternehmen bei fehlender obligatorischer Versicherung
Unternehmen, denen obligatorische Versicherungen fehlen, riskieren Nachzahlungen der Beiträge samt Zinsen, Verwaltungsbussen und – bei grober Fahrlässigkeit – persönliche Haftung der Geschäftsleitung. Zudem sind rechtliche Schritte durch betroffene Mitarbeitende oder ein Reputationsschaden zu erwarten. Deswegen sollten Unternehmen in der Schweiz stets darauf bedacht sein, ihre Versicherungen regelmässig zu prüfen und alle obligatorischen Versicherungen abgeschlossen zu haben.
Wie oft müssen Versicherungen überprüft oder angepasst werden?
Versicherungen sollten mindestens einmal jährlich überprüft werden. Wir empfehlen Ihnen diese Prüfung idealerweise kurz nach dem Geschäftsabschluss oder vor Ablauf des Versicherungsjahres durchzuführen. Wir unterstützen Sie gerne dabei!
Fragen rund um Versicherungen für Unternehmen in der Schweiz
Wann muss ein Unternehmen eine berufliche Vorsorge (BVG) abschliessen?
Ein Unternehmen muss eine berufliche Vorsorge (BVG) abschliessen, sobald es Mitarbeitende beschäftigt, die bei der AHV versichert sind, mindestens CHF 22’050.– pro Jahr verdienen, mindestens 17 Jahre alt sind und deren Anstellung länger als 3 Monate dauert.
Vollzeitangestellte oder Teilzeitangestellte – Wer wird versichert?
Grundsätzlich sind in der Schweiz alle Angestellten zu versichern. Dabei ist jedoch zu beachten, dass gewisse Versicherungen erst ab einem bestimmten Arbeitspensum greifen und der Beschäftigungsgrad sowie die Lohnhöhe über die Art und den Umfang der Versicherung entscheiden.
Gibt es Unterschiede in der Versicherungspflicht je nach Branche?
Ja, es gibt viele freiwillige Versicherungen, die sich für gewisse Branchen mehr eignen als für andere. In gewissen Fällen herrscht ein Zustand, der sich am besten als Quasi-Obligatorium beschreiben lässt. Beispiel: Die Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht obligatorisch, für das Baugewerbe aber kaum umgänglich: Bei öffentlichen Ausschreibungen und Bauprojekten wird die Betriebshaftpflichtversicherung oft vorausgesetzt.