Schäden an Hausrat oder Gebäude
Wurde Ihr Hausrat oder Ihr Geschäftsinventar durch Feuer, Rauch oder Wasser in Mitleidenschaft gezogen, empfehlen wir, den Schaden sofort zu melden. Das kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Oft lohnt sich der Einsatz von Spezialisten. Denn diese verfügen über das nötige Fachwissen und entsprechende Mittel, um alles zu reinigen und wieder instand zu setzen. Wir bringen Sie gerne mit den richtigen Personen zusammen.
Im Krankheitsfall
Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter länger erkrankt, müssen Sie das fünf Tage nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist oder spätestens nach 30 Tagen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit schriftlich melden. Nur so können wir eine rechtzeitige Fallbegleitung und Unterstützung der betroffenen Person gewährleisten. Schliesslich soll diese möglichst rasch wieder in Ihren Betrieb zurückkehren.
Nach einem Unfall
Einen Unfall sollen Sie uns unverzüglich melden und den Hergang möglichst genau schildern. Dazu gehören auch die Angaben involvierter Drittpersonen. So können wir zeitnah zur Leistungspflicht Stellung nehmen. Das ist umso wichtiger, wenn bereits ein Kostengutsprachegesuch für einen Spitalaufenthalt vorliegt.
Kurz und schmerzlos
Entscheidend ist, dass Sie uns bei einem Schadenfall möglichst schnell kontaktieren und den Schaden melden. Ab da stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.