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Tipps für alle Fälle

13.08.2020

Im Schadenfall einen kühlen Kopf zu bewahren, ist in der Hitze des Gefechts nicht ganz einfach. Doch genau das macht die weiteren Schritte erträglicher und effizienter. Hier ein paar nützliche Tipps für den Fall der Fälle.

Schäden an Hausrat oder Gebäude 

Wurde Ihr Hausrat oder Ihr Geschäftsinventar durch Feuer, Rauch oder Wasser in Mitleidenschaft gezogen, empfehlen wir, den Schaden sofort zu melden. Das kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Oft lohnt sich der Einsatz von Spezialisten. Denn diese verfügen über das nötige Fachwissen und entsprechende Mittel, um alles zu reinigen und wieder instand zu setzen. Wir bringen Sie gerne mit den richtigen Personen zusammen. 


Im Krankheitsfall 

Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter länger erkrankt, müssen Sie das fünf Tage nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist oder spätestens nach 30 Tagen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit schriftlich melden. Nur so können wir eine rechtzeitige Fallbegleitung und Unterstützung der betroffenen Person gewährleisten. Schliesslich soll diese möglichst rasch wieder in Ihren Betrieb zurückkehren.


Nach einem Unfall 

Einen Unfall sollen Sie uns unverzüglich melden und den Hergang möglichst genau schildern. Dazu gehören auch die Angaben involvierter Drittpersonen. So können wir zeitnah zur Leistungspflicht Stellung nehmen. Das ist umso wichtiger, wenn bereits ein Kostengutsprachegesuch für einen Spitalaufenthalt vorliegt.


Kurz und schmerzlos 

Entscheidend ist, dass Sie uns bei einem Schadenfall möglichst schnell kontaktieren und den Schaden melden. Ab da stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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