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Anpassung der Geschäfts­ver­sich­er­ung

05.08.2019

In der Schweiz definiert eine Spezialregelung, welche Elementarschäden an welchen Objekten von der Geschäftsversicherung gedeckt sind und welche nicht.

Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, haben wir die Versicherungsdeckung für Automaten und Schaukästen leicht angepasst und Artikel 5.5 unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) überarbeitet. Neu sind Automaten und Schaukästen bei Elementarschäden über die Basisdeckung versichert. Einen erweiterten Versicherungsschutz für Feuer, Aufbruchdiebstahl, Wasser und mut- oder böswillige Beschädigung kann weiterhin mit einer Zusatzdeckung abschliessen.

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