Einzelunfallversicherung für Unternehmer
Die obligatorische Unfallversicherung deckt nicht alle finanziellen Folgen ab; oder die Leistungen der Krankenkasse greifen zu kurz. Hier kommt die Einzel-Unfallversicherung ins Spiel.
Eine Einzelunfallversicherung empfiehlt sich für Inhaberinnen und Inhaber von Einzelfirmen, da sie keiner UVG-Pflicht unterliegen. Dafür sieht die private Unfallversicherung ein fixes Taggeld und Invaliditätskapital vor. Heilungskosten und -Behandlungen werden ebenfalls mitversichert.
Ihre Vorteile durch eine Einzel-Unfallversicherung:
- Weltweiter Schutz vor finanziellen Folgen
- Individuelle und massgeschneiderte Abdeckung
- Kapitalzahlungen unabhängig von Leistungen anderer Versicherer
- Trendsportarten sind mitversichert
Unsere Einzelunfallversicherung schliesst Grobfahrlässigkeit optional mit ein. Bei Tod oder Invalidität profitieren Ihre Nachkommen von grosszügigen und umfangreichen Zusatzleistungen.
FAQ – Was Sie über die Einzel-Unfallversicherung wissen sollten:
Was ist eine Einzelunfallversicherung?
Eine Einzelunfallversicherung ist eine Ergänzung zur obligatorischen Unfallversicherung. Der Schutz vor Unfällen ist gemäss UVG und Krankenkasse begrenzt.
- Selbstständig Erwerbende und Inhaberinnen und Inhaber von Einzelfirmen unterliegen keiner UVG-Pflicht. Daher empfiehlt sich eine zusätzliche Unfallversicherung, um sich vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern.
- Arbeitnehmer mit einem Arbeitspensum von mehr als acht Stunden pro Woche sind über den Arbeitgeber unfallversichert.
Für wen eignet sich eine Einzelunfallversicherung?
Eine Einzelunfallversicherung eignet sich für jeden, der keiner UVG-Pflicht unterliegt:
- Selbstständig Erwerbende
- Inhaberinnen und Inhaber von Einzelfirmen
- Teilzeitbeschäftigte, mit einem Arbeitspensum von weniger als acht Stunden pro Woche z.B. Hausfrauen und -männer, Kinder, Jugendliche oder Studierende
Welche Leistungen enthält eine Einzelunfallversicherung?
Mit einer Einzel-Unfallversicherung beim BV decken Sie folgenden Leistungen ab:
- Taggeld
Taggeld für jeden Kalendertag einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit. - Heilungskosten und -Behandlung
Heilmassnahmen durch Ärzte und Zahnärzte, Arzneikosten und Spezialmedikamente, die von Krankenkassen nicht übernommen werden. Aufenthalts- und Pflegekosten in der halbprivaten oder privaten Abteilung aller Spitäler weltweit. - Invaliditätskapital
Kapitalauszahlung der festgelegten Versicherungssumme in Folge von Invalidität. - Todesfallkapital
Kapitalauszahlung der festgelegten Versicherungssumme im Todesfall. - Transportkosten inkl. Rettungs- und Bergungskosten
Rettung oder Bergung der versicherten Person, Rettungsaktionen und Überführung eines Leichnams aus dem Ausland in die Schweiz.
Was ist die UVG-Pflicht?
Gemäss dem schweizerischen Unfallversicherungsgesetz sind alle in der Schweiz angestellten Arbeitnehmenden obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert.
Tipp – Partner*in und Kind mitversichern
Mit einer Einzelunfallversicherung können Sie zudem Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner absichern, falls sie oder er weniger als acht Stunden pro Woche in Ihrem Betrieb mitarbeitet. Ihre Kinder können Sie ebenfalls in die private Unfallversicherung aufnehmen – somit ist es eine sinnvolle Ergänzung.
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