Täglich verunfallen in der Schweiz durchschnittlich mehr als 800 Personen bei der Arbeit. Schlimmstenfalls drohen durch Arbeitsunfälle Invalidität oder Todesfälle. Für die Sicherheit am Arbeitsplatz sind Sie als Arbeitgeber verantwortlich. In unserem Beitrag erfahren Sie, welche Risiken es gibt, wie Sie Unfällen vorbeugen können und was Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitgeber sind.
Für die Sicherheit der Mitarbeitenden sind Arbeitgeber in der Pflicht
Praktische Beispiele und Massnahmen
Die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien auf einen Blick
Inhaltsverzeichnis

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz: Unternehmen sind in der Pflicht
Es ist kein Geheimnis: Die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden ist auf lange Sicht eine der wichtigsten und nachhaltigsten Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches Unternehmen. Dabei dürfen Sie auch den Bereich Schutz, Sicherheit und Gesundheit nicht aus den Augen verlieren. Als Arbeitgeber ist es Ihre Pflicht, Ihren Beschäftigten eine sichere Arbeitsumgebung und einen angemessenen Arbeitsschutz zu bieten.
Es liegt an Ihnen, Gefährdungen Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig zu erkennen, ihre Gesundheit zu schützen und den Arbeitsschutz, falls nötig, abhängig von den in Ihrem Betrieb auszuführenden Tätigkeiten und Arbeitsbereichen zu erweitern. Darüber hinaus sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, Vorbereitungen für allfällige Brandbekämpfung, erste Hilfe oder Evakuierung Ihrer Beschäftigten zu treffen.
Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein wichtiger Bereich Ihrer Fürsorgepflicht. Arbeitsplätze für Ihre Mitarbeitenden müssen Sie so einrichten, dass diese vor Unfällen geschützt sind. Zudem müssen Sie sicherstellen, dass ihre psychische und körperliche Gesundheit nicht gefährdet wird.
Übrigens: Zum Arbeitsplatz gehören unter anderem auch Lagerräume, die Betriebskantine, Treppenhäuser oder Parkplätze.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Vorteile für die Beschäftigten und Sie
Indem Sie Sicherheitsmassnahmen am Arbeitsplatz treffen und für eine sichere Arbeitsumgebung sorgen, bewahren Sie Ihre Mitarbeitenden nicht nur vor Unfällen und fördern deren Gesundheit. Sie tun damit auch aktiv etwas Gutes für die Reputation Ihres Unternehmens.
Regelmässige Schulungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz oder ergonomische Arbeitsplätze sind Teil erstrebenswerter Arbeitsbedingungen.
Einige Branchenverbände oder Berufsgenossenschaften vergeben interne Auszeichnungen oder Zertifikate für Arbeitssicherheit, Qualitätssicherung und Gesundheitsschutz. Als Unternehmen können sie durch ihr Engagement in der Arbeitssicherheit durch solche Zertifizierungen und Verbandsinitiativen Anerkennung erlangen und öffentlichkeitswirksam nutzen.
Sie können:
- als attraktiver Arbeitgeber auftreten.
- sich dadurch in Ihrer Branche als sicherer und vorbildlicher Betrieb positionieren.
Beispiele für sicherheits- und gesundheitsfördernde Massnahmen
Im Arbeitsalltag lauern Gefahren an jeder Ecke. Unfälle ereignen sich meist durch kleine Unachtsamkeiten. Das kann insbesondere auch bei repetitiven Tätigkeiten passieren. In der folgenden nicht-abschliessenden Liste finden Sie Empfehlungen für sicherheitsfördernde Massnahmen:
Stolperfallen: Wussten Sie, dass Stürze nach Stolpern oder Ausrutschen zu den häufigsten Arbeitsunfällen gehören? Durch das Verräumen freiliegender Kabel können Sie die Sturzgefahr bereits erheblich vermindern. Weitere Unfälle können durch rutschfeste Böden, das Anbringen und Nutzen von Treppengeländern und Handläufen verhindert werden.
Lebensmittelverarbeitung: Rutschige Böden, Keime oder Schnittverletzungen gehören zu den typischen Risiken in Betrieben mit Lebensmitteln oder empfindlichen Produkten. Geeignete Schutzkleidung, konsequente Hygienemassnahmen und rutschfeste Bodenbeläge senken das Unfall- und Gesundheitsrisiko deutlich.
Körperliche Belastungen am Arbeitsplatz: In vielen Branchen, etwa im Detailhandel, in der Logistik oder in der Gastronomie, entstehen Gefahren durch schweres Heben oder langes Stehen. Der Einsatz von Hilfsmitteln zum Heben sowie ergonomisches Schuhwerk reduzieren das Unfall- und Gesundheitsrisiko erheblich.
Gefahren auf Baustellen, Fabrikationsstätten und Lagerhallen: An solchen Arbeitsplätzen gibt es zahlreiche, potenziell lebensgefährliche Risiken zu beachten. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihren Mitarbeitern einen angemessenen Schutz bieten, um sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dazu können Schutzkleidung und/oder Leuchtwesten gehören, Helme und sicheres Schuhwerk, Schulungen im Umgang mit Maschinen oder aber Sicherheitsvorkehrungen wie Sicherheitsabsperrungen.
Lärm gehört zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. Ein Hörsturz oder Tinnitus können die zum Teil lebenslange Folge hoher Lärmbelastung sein. Auf einen passenden Gehörschutz sollten Arbeitgeber (und -nehmende) in lauter Umgebung daher auf keinen Fall verzichten.
Chemikalien: Kommt es zu Kontakt mit gesundheitsschädlichen Chemikalien, gibt das Sicherheitsdatenblatt der jeweiligen Chemikalie Aufschluss über die Wirkweise des Stoffes und liefert darüber hinaus Empfehlungen zur Handhabung. Nutzen Sie dieses Wissen und vermitteln Sie die wichtigsten Informationen zu den genutzten Chemikalien in Schulungen, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu schützen. Übrigens: Bereits die Nutzung von Schutzhandschuhen und Schutzbrillen können sich als wichtige Mittel im Umgang mit Gefahrenstoffen erweisen.
Ergonomie: Tätigkeiten, welche langes Sitzen erfordern und/oder mit einer unnatürlichen Haltung ausgeführt werden, belasten Rücken und Wirbelsäule. Schaffen Sie Abhilfe durch höhenverstellbare Tische, Stühle und Bildschirme. Regelmässige Pausen sind ebenfalls von grosser Bedeutung – insbesondere bei repetitiven Aufgaben, die beispielsweise Sehnenscheidenentzündungen begünstigen können.
Arbeitssicherheit in der Praxis: 4 Grundsätze für Unternehmen zum Schutz von Arbeitnehmenden
Befolgen Sie die folgenden Grundsätze, um Arbeitsschutz beim Arbeitsplatz zu gewährleisten:
1. Sicherheit und Gesundheit gehen vor
Für die Arbeitssicherheit tragen Arbeitgeber und Vorgesetzte die Verantwortung.
Arbeitgeber und Vorgesetzte müssen:
- ermitteln, welche Gefahren es im Betrieb gibt
- Schutzmassnahmen treffen
Arbeitnehmende müssen:
- Anordnungen der Vorgesetzten befolgen
Engagement für Schadenprävention
Die Branchen Versicherung investiert seit Jahren in die Schadenprävention: mit Risikobeurteilung durch unsere Sicherheitsexperten, praktischen Tipps zu diversen Risikobereichen und laufender Sensibilisierung. In speziellen Fällen beteiligen wir uns an Bestrebungen der Schadenprävention unserer Kundinnen und Kunden.
2. Erst die Instruktion, dann die Arbeit
Je nach Branche sorgen unterschiedliche Massnahmen für ein sicheres Arbeitsumfeld. Branchenunabhängig sind Vorgesetzte dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmässig im sicheren Arbeiten zu instruieren.
Wichtig: Mitarbeitende, die keine Anweisungen erhalten, sollten diese unbedingt einfordern.
3. Unfallprävention am Arbeitsplatz – Sicherheit geht vor
Auf den Zehenspitzen eine schwere Kiste von einem Regal herunterholen? Auf keinen Fall. Mitarbeitende haben bei möglicher Gefahr nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht “Stopp” zu sagen. Weiterzuarbeiten sollte erst wieder infrage kommen, wenn keine Gefahr mehr besteht, denn: Sicherheit geht vor.
4. Pflicht statt Option: Die Schutzausrüstung tragen
Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitenden notwendige Schutzausrüstung wie zum Beispiel Leuchtweste, Helm oder spezielles Schuhwerk zur Verfügung zu stellen und tragen entsprechend auch die Kosten dafür. Mitarbeitende sind im Gegenzug dazu verpflichtet, diese zu nutzen.
Wichtig: Schutzausrüstung muss zwingend auch an Temporär-Mitarbeitende und Lernende abgegeben und durch die Arbeitgeber finanziert werden. Ausserdem müssen sie auch für den Ersatz bei normaler Abnützung der Schutzausrüstung aufkommen.
Safety Kit für Lernende im Fleischfach
Für Lernende im Fleischfach bietet die Branchen Versicherung ein spezielles Safety Kit an. In moderner und praktischer Ausführung enthält es alle obligatorischen Utensilien für die Grundbildung zur Fleischfachfrau, zum Fleischfachmann oder zur Fleischfachassistenz. Solche branchenspezifischen Lösungen können bei Bedarf auch für andere Branchen umgesetzt werden.
Die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Richtlinien für Unternehmen auf einen Blick:
- Das Unfallversicherungsgesetz (UVG)verpflichtet Arbeitgeber, die bei ihnen Beschäftigten vor Berufsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen.
Mit einer Kollektiv-Unfallversicherung der Branchen Versicherung können Sie gleich mehrere Mitarbeitende absichern. Sie umfasst die Unfallversicherung gemäss UVG und kann zudem durch eine UVG-Zusatzversicherung erweitert werden. Erhalten Sie jetzt Ihre individuelle Offerte.
- Die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) verpflichtet Sie dazu, die Gefahren an Ihrem Arbeitsplatz zu ermitteln und die entsprechenden Schutzmassnahmen zu treffen.
- Die Wegleitung der eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS)beschreibt, wie Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle verhindert werden können.
- Die EKAS-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) bestimmt, wann Arbeitsärzte und weitere Spezialisten der Arbeitssicherheit beigezogen werden müssen.
- Die Verordnung über die Sicherheit von Maschinenregelt das Inverkehrbringen und die Marktüberwachung gemäss der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Das Bundesgesetz über die Produktsicherheit (PrSG) regelt einerseits, wie die Sicherheit von Produkten gewährleistet werden kann und andererseits, wie der grenzüberschreitende freie Warenverkehr erleichtert werden kann.
- Die Verordnung über die Produktsicherheit (PrSV)enthält Vorschriften darüber, wie das Bundesgesetz über die Produktsicherheit vollzogen werden muss.

Sie haben allgemeine Versicherungsfragen?
Alain Baumann – Leiter Aussendienst ist gerne für Sie da und beantwortet Ihre Versicherungsfragen und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.