Versicherungen

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Teilrevision des Versicherungs-vertragsgesetzes VVG

Allgemeines zur Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes – VVG

Am 19. Juni 2020 wurde die Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes VVG vom Parlament angenommen. Die teilrevidierte Version tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.

Aufgrund dessen hat die Branchen Versicherung Genossenschaft Ihre allgemeinen Versicherungsbedingungen angepasst und neue Kundeninformationen erstellt.

Das Versicherungsvertragsgesetz passt sich mit der Überarbeitung an die heutigen Anforderungen an. Es stärkt zudem die Rechte der Versicherten und ermöglicht einen dem Zeitalter angepassten Geschäftsverkehr.

Beim Abschluss einer Versicherungsdeckung entsteht zwischen dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person und dem Versicherungsunternehmen ein Vertrag. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien.

Was ändert sich ab dem 1. Januar 2022?

  • Elektronischer Geschäftsverkehr
  • Verjährungsfrist von Forderungen im Schadenfall
  • Kündigung der Versicherungsverträge
  • Widerrufsrecht bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträge
  • Gefahrsminderung

Gelten die Änderungen für bestehende Verträge?

Ja, die Änderungen gelten ebenfalls für bereits bestehende Verträge, die per 01.01.2022 und darüber hinaus gültig sind.

Elektronischer Geschäftsverkehr

Zahlreiche Interaktionen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer erfolgten bisher nach der einfachen Schriftlichkeit. Dies bedeutet, dass das bisherige Recht die Schriftlichkeit mit eigenhändiger Unterschrift (Briefe, etc.) in den Vordergrund gestellt hat. Mit der Teilrevision kommt eine zusätzliche Alternative der «Schriftlichkeit», nämlich den so genannten «Nachweis durch Text». Viele Mitteilungen können somit rechtskräftig zum Beispiel auch via E-Mail versandt werden.


Was bedeutet der elektronische Geschäftsverkehr in der Praxis?

Neben der einfachen Schriftlichkeit (mit Unterschrift) besteht neu die Möglichkeit, einen Versicherungsvertrag z.B. per E-Mail oder SMS – also mit einem Nachweis durch Text – anzupassen.


Verjährungsfrist von Forderungen im Schadenfall

Forderungen aus dem Versicherungsvertrag verjähren neu nach 5 Jahren statt wie bisher nach 2 Jahren. Ist im Versicherungsfall der Leistungsanspruch nicht grundsätzlich, sondern nur die Höhe bestritten, erhalten Sie Akontozahlungen für den unbestrittenen Betrag. Dies gilt nicht für die kollektive Krankentaggeldversicherung, hier bleibt die Verjährungsfrist unverändert bei 2 Jahren.


Was bedeutet die neue Verjährungsfrist in der Praxis?

Der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person kann ihren Anspruch bis zu fünf Jahre nach Eintritt des versicherten Ereignisses geltend machen.


Kündigung der Versicherungsverträge

Versicherungsverträge können unabhängig von einer vereinbarten Laufzeit auf das Ende des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden. Die vertragliche Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Es können jedoch auf Wunsch weiterhin längere Vertragslaufzeiten vereinbart werden. Dieses Kündigungsrecht nach 3 Jahren gilt nicht bei Verträgen der Kollektiven Unfallversicherung gemäss UVG. Deren Laufzeiten bleiben unverändert bestehen.


Was bedeuten die verkürzten Vertragslaufzeiten in der Praxis?

Der Versicherungsnehmer schliesst einen Vertrag für fünf Jahre ab. Trotzdem kann der Versicherungsnehmer nach drei Jahren den Vertrag kündigen.


Widerrufsrecht bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen

Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, abgeschlossene Versicherungsverträge mit einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Der Widerruf bewirkt, dass der Antrag zum Vertragsabschluss oder die Annahmeerklärung des Versicherungsnehmers von Anfang an unwirksam ist. Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht bei kollektiven Personenversicherungen und vorläufig gewährten Deckungszusagen. Das Widerrufsrecht dient dem Konsumentenschutz.


Was bedeutet das Widerrufsrecht in der Praxis?

Der Versicherungsnehmer schliesst eine Hausratversicherung ab. Der Versicherungsnehmer ändert innerhalb von 14 Tagen seine Meinung und kann sich ohne Verpflichtungen aus dem Vertrag zurückziehen.


Gefahrsminderung

Reduziert sich die Gefahr für ein versichertes Risiko wesentlich, so liegt eine Gefahrsminderung vor. Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, eine der Gefahrsminderung entsprechende Prämienreduktion zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen.


Was bedeutet eine Gefahrsminderung in der Praxis?

Der Versicherungsnehmer schliesst einen Vertrag ab. Nach Abschluss des Vertrages stellt der Versicherungsnehmer fest, dass sich die Gefahr des versicherten Risikos wesentlich reduziert hat.

In diesem Falle ist der Versicherungsnehmer dazu berechtigt den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen schriftlich zu kündigen oder eine Prämienreduktion zu verlangen.


Beispiele

Der Bezug von neuen Räumlichkeiten mit anderer, risikorelevanter Bauart wie z.B. der Umzug eines Schmieders von einem Strohhaus in ein Steinhaus ist eine Gefahrsminderung (Reduktion Feuerrisiko).

Keine Gefahrsminderung sind z.B. der Ausschluss einer Deckung, die Reduktion der Versicherungssumme oder der Ausschluss eines versicherten Gegenstands.


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